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ICAN Deutschland e. V. :
Der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen
Am 7. Juli
2017 wurde in den Vereinten Nationen ein Abkommen zum Verbot von Atomwaffen
angenommen, am 20. September wurde es zur Unterschrift freigegeben. Der Vertrag über
das Verbot von Kernwaffen ist ein Meilenstein in den Abrüstungsbemühungen.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen und Bestimmungen
über die Wirkung des Vertrages.
Was verbietet der Vertrag?
Der Vertrag
verbietet Staaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu
besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die
Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet der Vertrag solche
Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu
bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die
Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten.
Ist der Vertrag rechtlich bindend?
Ja! Sobald
der Vertrag in Kraft tritt, ist er für die Staaten, die ihn unterzeichnet und
ratifiziert haben rechtlich bindend. Allerdings hat er für Staaten, die dem
Vertrag nicht beitreten, keine rechtlich bindende Wirkung.
Wann werden die Staaten den Vertrag unterzeichnen?
Der Vertrag
ist seit dem 20. September 2017 in den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung freigegeben. Schon in der
ersten Woche haben mehr als 50 Staaten unterschrieben. Der Vertrag wird
unbefristet zur Unterzeichnung bereitstehen. Das bedeutet: Ein Staat kann
jederzeit den Vertrag unterzeichnen, sobald er dazu bereit ist.
Wie viele Staaten müssen den Vertrag ratifizieren,
bevor er in Kraft tritt?
50 Staaten
müssen den Vertrag unterzeichnet und ratifiziert haben, bevor er rechtlich in
Kraft treten kann. Die Unterzeichnung des Vertrages wird von der Exekutiven
einer Regierung durchgeführt und ist relativ einfach. Eine Ratifizierung
umfasst typischerweise innenpolitische Gesetzgebungsverfahren, wie den Entwurf
von Gesetzen über die Aufnahme des Vertrages in das nationale Recht.
Wenn der Vertrag in Kraft getreten ist, können weitere Staaten jederzeit
beitreten.
Kann ein Atomwaffenstaat dem Vertrag beitreten?
Ja. Ein
Atomwaffenstaat kann dem Vertrag beitreten, wenn er zustimmt, die Waffen
unmittelbar aus der Einsatzbereitschaft zu nehmen und sie entsprechend
rechtlich bindender, zeitlich beschränkter und überprüfbarer Vorgaben zu
zerstören.
Kann ein Staat, der Atomwaffen auf seinem Staatsgebiet
lagert, dem Vertrag beitreten?
Ein Staat,
der Atomwaffen eines anderen Staates auf seinem Staatsgebiet lagert, kann dem
Vertrag beitreten, solange er zustimmt, die Atomwaffen innerhalb einer
vorgegebenen Frist von seinem Gebiet zu entfernen.
Ist es möglich, dem Vertrag beizutreten und trotzdem
in einem Militärbündnis mit einem Atomwaffenstaat zu bleiben?
Ja. Der
Vertrag verbietet kein Militärbündnis mit einem Atomwaffenstaat, solange die
Beteiligung an diesem Bündnis keine verbotenen Handlungen mit Atomwaffen
beinhaltet.
Sieht der Vertrag Überprüfungsmaßnahmen und
Sicherheitsklauseln vor, die sicherstellen, dass Staaten keine Atomwaffen
entwickeln?
Ja. Der
Vertrag verlangt, dass Staaten, die mit dem Atomwaffensperrvertrag
Sicherheitsklauseln zugestimmt haben, diese Abmachungen einhalten. Gleichzeitig
können zukünftig weitere Sicherheitsabkommen eingegangen werden. Staaten, die
bisher noch keinen Sicherheitsklauseln zugestimmt haben, müssen innerhalb von
18 Monaten eine Vereinbarung, die mit den Anforderungen des
Atomaffensperrvertrages einhergeht, abschließen. Der Vertrag höhlt keinerlei
Verpflichtungen aus, denen die Staaten bereits durch die Ratifizierung des
Atomwaffensperrvertrages unterliegen.
Wird der Vertrag Opfern von Atomwaffentests und
-einsätzen helfen?
Ja. Die
Vertragsstaaten sind dazu verpflichtet, allen Opfern von Atomwaffentests und -einsätzen
angemessene Hilfe zu leisten. Dazu gehören medizinische Versorgung,
Rehabilitation und psychologische Hilfe. Staaten müssen sich für die soziale
und wirtschaftliche Integration der Opfer einsetzen.
Die Präambel
erkennt das durch den Einsatz oder das Testen von Atomwaffen erfahrene Leid an.
Erstmals werden die unverhältnismäßigen Auswirkungen von Atomwaffenaktivitäten
auf indigene Bevölkerungen, sowie auf Frauen und Mädchen anerkannt.
Der Vertrag wurde also beschlossen! Was hat die
Kampagne jetzt vor?
Unsere
Arbeit geht weiter. ICAN wird sich nun darauf konzentrieren, dass dieser
Vertrag in Kraft tritt, umgesetzt wird und eine bedeutende Norm gegen
Atomwaffen bildet. Damit kann der Vertrag zu nuklearer Abrüstung führen. Dies
ist ein langfristiges Projekt, das nicht über Nacht erreicht werden kann.
Derzeit
arbeiten wir daran, dass alle Staaten, die sich zum humanitärem Völkerrecht und
zu den Menschenrechten bekennen, ihren Werten und Worten treu bleiben, den
Vertrag unterzeichnen und ratifizieren. Denn je schneller 50 Staaten den
Vertrag beitreten, desto eher kann er offiziell Teil des Völkerrechts werden.
Wir werden außerdem hart daran arbeiten, die Politik und das Verhalten in
Atomwaffenstaaten sowie in Atomwaffenbündnissen zu verändern.
In Deutschland
setzen wir die Bundesregierung unter Druck, den Vertrag beizutreten und damit
die US-Atomwaffen in Büchel abziehen zu lassen.
Jeder
Schritt wird dazu beitragen, die neue Norm – die Ächtung von Atomwaffen auf
Grund ihrer verheerenden, humanitären Konsequenzen – zu stärken und das
Verhalten von Staaten zu verändern.